Mit meinem Antrag betr. Zweitstartrecht bei regionalen Mannschaftswettkämpfen wollte ich erreichen:
– wenigstens regional die Teilnahmekriterien auf die Wurzeln zurückführen
– nämlich die Bildung vieler Teams unter Einbeziehung auch von B-Läufern.

Wenn sich aus drei Vereinen die jeweils Besten zu einem Team verabreden – ist der Sieg blanker Nonsens.

Verbieten nicht – aber bitte a.K.

Als erstes möchte ich sagen, wir als Orietierungsläufer richten Meisterschaften des DTB aus und unterstehen somit der Satzung des DTB.

Ich verweise ihr mal spassenshalber auf den Artikel 31 des Grundgesetzes „Bundesrecht bricht Landesrecht“. So ist auch die Wettkampfordnung-OL eines Landes der Rahmenordnung des DTB untergeordnet. In der Rahmenordnung heist es dazu:
unter

§1.2. Bestimmungen in übergeordneten Ordnungen setzen automatisch widersprüchliche
Bestimmungen in nach geordneten Ordnungen außer Kraft.

§3.2.1.2. Start für die Mannschaft des Stammvereins ist während des Freigabezeitraums nicht möglich.

Damit steht eindeutig fest, wie das Zweitstartrecht bei Landes- und Bundesmeisterschaften zu handhaben ist.

Somit ist die Aussage von Gehard falsch. Ich zitiere:

„In Auslegungsfragen entscheidet entsprechend der nachfolgenden Aufstellung das jeweilige Arbeitsgremium. Gegen dessen Entscheidung ist Berufung beim jeweiligen Beschlussorgan möglich.
Das sollte in unseren Falle zuerst das Präsidium des Berliner Turnerbundes sein, bei dem Proteste und Beschwerden gegen die Entscheidung des Fachausschusses eingereicht werden.“

Die Wettkampfordnung ist somit außer Kraft gesetzt (siehe Rahmenordnung des DTB). Ein Start bei Landesmeisterschaften mit Zweitstartrecht ist somit möglich, auch wenn das der Wettkampfordnung-OL des Landesverband Berlin wiederspricht.

Wenn also von Seiten des LFA oder des ausrichtenden Vereines der Start bei Landesmeisterschaften auf Grund des Zweitstartrechtes untersagt wird, widerspricht das der Rahmen- und Passordnung des DTB. Theoretisch müsste der LfA auch auf die konsequente Umsetzung der Passordnung bei Landesmeisterschaften achten, das heißt, kein Start ohne Startpass.

Aber wollen wir das wirklich? Wollen wir nicht irgendwie nur interessante Wettkämpfe, die auch den rechtlichen Bestimmungen entsprechen, ohne bürokratisches Gestreite ausrichten und bestreiten? Also warum das Ganze?

Ich bitte bei dieser Diskussion, die eigentlich im Forum stattfinden sollte, zu beachten:

\"Rahmenordnung:
§ 1.2.
….
Für durchgängige Wettkämpfe von der Turngau- / Turnkreis- / Kreisturnverbands- über die Landes- bis zur Bundesebene gilt ausschließlich die Turnordnung des DTB.\"

Die BBM Staffel ist nicht durchgängig, d.h. es ist kein Qualifikationslauf zur DM.

\"Passordnung als Anlage der Rahmenordnung:

§1.2 Bundesebene, Landesturnverbände
1.2.1 Die Passordnung ist für alle Wettkämpfe im DTB auf Bundesebene verbindlich. Hierzu gehören insbesondere alle Meisterschafts-, Bundesfinal- und Pokalwettkämpfe und die entsprechenden Qualifikationswettkämpfe in den Landesturnverbänden.
1.2.2 Alle für die Bundesebene formulierten Einzelbestimmungen der Passordnung gelten sinngemäß für die Landesturnverbände, sofern diese keine eigenen Sonderregelungen getroffen haben.
1.2.2.1 Sonderregelungen der Landesturnverbände dürfen der Satzung und Rahmenordnung des DTB nicht widersprechen.\"

Lediglich der letzte Satz ist nicht eindeutig, entweder Sonderregelungen oder nicht.
Unsere Auslegung haben wir veröffentlicht. Da in der WO-OL eindeutig steht, dass dies nur für Landesmeisterschaften gilt, ist die Zweitstartregelung für die Bundesebene nicht berührt. Im Zweifelsfalle gilt noch immer folgender Satz der

\"Rahmenordnung § 1.2

In Auslegungsfragen entscheidet entsprechend der nachfolgenden Aufstellung das jeweilige Arbeitsgremium. Gegen dessen Entscheidung ist Berufung beim jeweiligen Beschlussorgan möglich.\"

Das sollte in unseren Falle zuerst das Präsidium des Berliner Turnerbundes sein, bei dem Proteste und Beschwerden gegen die Entscheidung des Fachausschusses eingereicht werden.

Unsere \"Wettkampfbestimmungen OL\" sind gewissermaßen unsere \"OL-Bibel\" und demzufolge eigentlich \"heilig\".
Wenn nun der LFA Berlin hier Konkrtisierungen für den Regionalbereich Berlin-Brandenburg durchführt, ist das, rechtlich gesehen, erst mal in Ordnung. Es ist eben eine \"Regional-Bibel\", in etwas gleichzusetzen mit den Bibelauslegungen einzelner Religionsgemeinschaften, die vom großen Religionsverband sich unterscheiden.
Deshalb hier der Verweis auf unsere \"Hauptbibel\", den WKB des TK OL im DTB.
Der Geltungsbereich (WKB 2014, Punkt B 1, Seite 9) legt u.a. fest, dass (B 1.2., Absatz 4)…im Breiten- und Freizeitsport können die WKB vereinfacht angewendet werden.
B 3.4.7. regelt Kategorien und Wettkampfformate, die von den Fachausschüssen der Landesverbände festgelegt werden.
Um die konkreten Regeln des Zweitsratrechts zu erkennen, muss der geneigte Leser sich in die aktuelle Turnordnung, konkret in die \"Rahmenordnung des DTB 2014\" einlesen, diese ist unter \"Deutscher Turnerbund\" auffindbar.
Dort nun heißt es konkret unter 3.2.1.2. \"Startrecht für Mannschaftswettkämpfe\" im 4.Absatz:
\"Die Freigabe durch den Stammverein darf nur für einen Zweitverein pro Fachgebiet erteilt werden. Ein Start für die Mannschaft des Stammvereins ist während des Freigabezeitraums nicht möglich. Ansonsten gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Startrecht für Einzelwettkämpfe.\"
Da nirgendswo eine \"Aufweichung\" bei regionalen Meisterschaften verzeichnet ist, kann somit aus meiner Sicht die getroffene Sonderregelung des LFA n i c h t greifen, denn solange wir Orientierungsläufer ordentliche Mitglieder im DTB sind, gilt nun mal die von unserem Dachverband herausgegebene Ordnung.
P.S. Das musste hier mal so ausführlich dergalegt werden, damit jeder, den es interessiert, auch stichhaltig nachvollziehen kann, dass leider wir als Land Berlin uns, geht es um Meisterschaften, uns an diese Ordnung halten müssen. Eine Ausnahme wäre, wenn der LFA eine durch den DTB speziell angeführte Ausnahmeregelung vorweisen kann. Dies geht aber aus dem Beschluss nicht hervor, weshalb dieser Beschluss gegen die geltenden bestimmungen über das Zweitstartrecht verstößt.
P.P.S. Da ich als TD bei der DM Staffel und DBK Mannschaft eingesetzt bin, werde ich speziell zu diesem Thema beim TK OL eine Klärung herbeiführen lassen, rate aber vosichtshalber auzweifelhaften Start zu verzichten, um nicht in den \"genuss einer Startsperre\" zu kommen.

@Moritz: Soweit ich die Problematik verstanden habe, ist für die Bundesveranstaltungen geregelt, dass wenn man sich für Staffel und Mannschaft beim Startrecht für eine Mannschaft entschieden hat, gilt diese Entscheidung für das ganze Jahr. Am 07.03.2015 ist die LM Mannschaft. Hier kann man sich auf Grund der neuen Regelung auf regionaler Ebene ja nur noch für den eigenen Verein \"entscheiden\". Nach meinem Kenntnisstand ist mit dieser ersten \"Wahl\" auch die Festlegung für alle weiteren Wettkämpfe im Jahr \"Staffel und Mannschaft\" getroffen, auch für Bundesveranstaltungen. Wenn für Bundesveranstaltungen dann von Läufern das dort weiterhin nutzbare Zweitstartrecht genutzt werden soll, könnte dies dann dazu führen, dass diese nicht bei den LM´s startet (um sich nicht festzulagen auf einen Verein)und hier weniger Staffel an den Start gehen. Auf diesen möglichen Konfliktfall wollte Rolf – glaube ich – hinweisen. Falls die bundesweite Regelung missinterpretiert wurde, lass ich mich gern belehren. :-)

Der LFA-Vorsitzende sollte vor dem Aussetzen der
Regelung für das Zweitstartrecht beim TK Rücksprache
halten, ob das mit den geltenden Wettkampfbestimmungen
im Einklang steht. Es wäre schade, wenn einige Sportlerinnen und Sportler im Ergebnis dieses Vorhabens
ihr Zweitstartrecht im September 2015 nicht mehr wahrnehmen könnten.

Hallo,
ich suche für den Teufelssee-OL am 22.11. noch eine Mitfahrgelegenheit für zwei Personen von Schönefeld (oder in der Nähe) aus. Hat jemand von dort noch zwei Plätze frei?
Grüße
Susen

Nebel-Cup-Startliste des Tag-OL wurde wegen der vielen Nach- und Ummeldungen neu eingestellt.