Ich bitte bei dieser Diskussion, die eigentlich im Forum stattfinden sollte, zu beachten:
\"Rahmenordnung:
§ 1.2.
….
Für durchgängige Wettkämpfe von der Turngau- / Turnkreis- / Kreisturnverbands- über die Landes- bis zur Bundesebene gilt ausschließlich die Turnordnung des DTB.\"
Die BBM Staffel ist nicht durchgängig, d.h. es ist kein Qualifikationslauf zur DM.
\"Passordnung als Anlage der Rahmenordnung:
§1.2 Bundesebene, Landesturnverbände
1.2.1 Die Passordnung ist für alle Wettkämpfe im DTB auf Bundesebene verbindlich. Hierzu gehören insbesondere alle Meisterschafts-, Bundesfinal- und Pokalwettkämpfe und die entsprechenden Qualifikationswettkämpfe in den Landesturnverbänden.
1.2.2 Alle für die Bundesebene formulierten Einzelbestimmungen der Passordnung gelten sinngemäß für die Landesturnverbände, sofern diese keine eigenen Sonderregelungen getroffen haben.
1.2.2.1 Sonderregelungen der Landesturnverbände dürfen der Satzung und Rahmenordnung des DTB nicht widersprechen.\"
Lediglich der letzte Satz ist nicht eindeutig, entweder Sonderregelungen oder nicht.
Unsere Auslegung haben wir veröffentlicht. Da in der WO-OL eindeutig steht, dass dies nur für Landesmeisterschaften gilt, ist die Zweitstartregelung für die Bundesebene nicht berührt. Im Zweifelsfalle gilt noch immer folgender Satz der
\"Rahmenordnung § 1.2
…
In Auslegungsfragen entscheidet entsprechend der nachfolgenden Aufstellung das jeweilige Arbeitsgremium. Gegen dessen Entscheidung ist Berufung beim jeweiligen Beschlussorgan möglich.\"
Das sollte in unseren Falle zuerst das Präsidium des Berliner Turnerbundes sein, bei dem Proteste und Beschwerden gegen die Entscheidung des Fachausschusses eingereicht werden.