Raik

Als erstes möchte ich sagen, wir als Orietierungsläufer richten Meisterschaften des DTB aus und unterstehen somit der Satzung des DTB.

Ich verweise ihr mal spassenshalber auf den Artikel 31 des Grundgesetzes „Bundesrecht bricht Landesrecht“. So ist auch die Wettkampfordnung-OL eines Landes der Rahmenordnung des DTB untergeordnet. In der Rahmenordnung heist es dazu:
unter

§1.2. Bestimmungen in übergeordneten Ordnungen setzen automatisch widersprüchliche
Bestimmungen in nach geordneten Ordnungen außer Kraft.

§3.2.1.2. Start für die Mannschaft des Stammvereins ist während des Freigabezeitraums nicht möglich.

Damit steht eindeutig fest, wie das Zweitstartrecht bei Landes- und Bundesmeisterschaften zu handhaben ist.

Somit ist die Aussage von Gehard falsch. Ich zitiere:

„In Auslegungsfragen entscheidet entsprechend der nachfolgenden Aufstellung das jeweilige Arbeitsgremium. Gegen dessen Entscheidung ist Berufung beim jeweiligen Beschlussorgan möglich.
Das sollte in unseren Falle zuerst das Präsidium des Berliner Turnerbundes sein, bei dem Proteste und Beschwerden gegen die Entscheidung des Fachausschusses eingereicht werden.“

Die Wettkampfordnung ist somit außer Kraft gesetzt (siehe Rahmenordnung des DTB). Ein Start bei Landesmeisterschaften mit Zweitstartrecht ist somit möglich, auch wenn das der Wettkampfordnung-OL des Landesverband Berlin wiederspricht.

Wenn also von Seiten des LFA oder des ausrichtenden Vereines der Start bei Landesmeisterschaften auf Grund des Zweitstartrechtes untersagt wird, widerspricht das der Rahmen- und Passordnung des DTB. Theoretisch müsste der LfA auch auf die konsequente Umsetzung der Passordnung bei Landesmeisterschaften achten, das heißt, kein Start ohne Startpass.

Aber wollen wir das wirklich? Wollen wir nicht irgendwie nur interessante Wettkämpfe, die auch den rechtlichen Bestimmungen entsprechen, ohne bürokratisches Gestreite ausrichten und bestreiten? Also warum das Ganze?

Markiert mit , .