Jan Müller

@Michael Peukert: Hier noch eine Klarstellung, weil ich vermute, dass dies ein breiter verbreitetes Missverständnis ist.

Für Inhaber eines Erst- und Zweitstartrechts besteht am Jahresanfang KEINE Wahlmöglichkeit, welches dieser Startrechte bei Team-Wettkämpfen genutzt wird. Vielmehr sind Inhaber eines Zweitstartrechts VERPFLICHTET im Falle des Start bei einem Team-Wettkampf für denjenigen Verein anzutreten, für den das Zweitstartrecht gilt.

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