Bernd Wollenberg  

Unsere \"Wettkampfbestimmungen OL\" sind gewissermaßen unsere \"OL-Bibel\" und demzufolge eigentlich \"heilig\".
Wenn nun der LFA Berlin hier Konkrtisierungen für den Regionalbereich Berlin-Brandenburg durchführt, ist das, rechtlich gesehen, erst mal in Ordnung. Es ist eben eine \"Regional-Bibel\", in etwas gleichzusetzen mit den Bibelauslegungen einzelner Religionsgemeinschaften, die vom großen Religionsverband sich unterscheiden.
Deshalb hier der Verweis auf unsere \"Hauptbibel\", den WKB des TK OL im DTB.
Der Geltungsbereich (WKB 2014, Punkt B 1, Seite 9) legt u.a. fest, dass (B 1.2., Absatz 4)…im Breiten- und Freizeitsport können die WKB vereinfacht angewendet werden.
B 3.4.7. regelt Kategorien und Wettkampfformate, die von den Fachausschüssen der Landesverbände festgelegt werden.
Um die konkreten Regeln des Zweitsratrechts zu erkennen, muss der geneigte Leser sich in die aktuelle Turnordnung, konkret in die \"Rahmenordnung des DTB 2014\" einlesen, diese ist unter \"Deutscher Turnerbund\" auffindbar.
Dort nun heißt es konkret unter 3.2.1.2. \"Startrecht für Mannschaftswettkämpfe\" im 4.Absatz:
\"Die Freigabe durch den Stammverein darf nur für einen Zweitverein pro Fachgebiet erteilt werden. Ein Start für die Mannschaft des Stammvereins ist während des Freigabezeitraums nicht möglich. Ansonsten gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Startrecht für Einzelwettkämpfe.\"
Da nirgendswo eine \"Aufweichung\" bei regionalen Meisterschaften verzeichnet ist, kann somit aus meiner Sicht die getroffene Sonderregelung des LFA n i c h t greifen, denn solange wir Orientierungsläufer ordentliche Mitglieder im DTB sind, gilt nun mal die von unserem Dachverband herausgegebene Ordnung.
P.S. Das musste hier mal so ausführlich dergalegt werden, damit jeder, den es interessiert, auch stichhaltig nachvollziehen kann, dass leider wir als Land Berlin uns, geht es um Meisterschaften, uns an diese Ordnung halten müssen. Eine Ausnahme wäre, wenn der LFA eine durch den DTB speziell angeführte Ausnahmeregelung vorweisen kann. Dies geht aber aus dem Beschluss nicht hervor, weshalb dieser Beschluss gegen die geltenden bestimmungen über das Zweitstartrecht verstößt.
P.P.S. Da ich als TD bei der DM Staffel und DBK Mannschaft eingesetzt bin, werde ich speziell zu diesem Thema beim TK OL eine Klärung herbeiführen lassen, rate aber vosichtshalber auzweifelhaften Start zu verzichten, um nicht in den \"genuss einer Startsperre\" zu kommen.

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