Ich denke dass eine solche Laufveranstaltung sehr genau durch die Siebte Coronaverordnung Brandenburg vom 6.3.21 §7 (2) gedeckt ist, aber das Gesundheitsamt LOS sieht §7 (1) „Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter“ als gegeben an und verweigert trotz Einspruch die Zustimmung.
Da habe ich nun vorläufig wenig Hoffnung.