Bernd Wollenberg  

Zum Beschluss "Kampfrichterobmann":
Liebe Leute! Das ist sicherlich gut gemeint, speziell im Interesse des Einhaltens der WKB. Jedoch habe ich dazu folgende Einwände:
1) Ein Kampfrichterobmann ist eine Funktion im Ausrichterteam, der ausschließlich für seine eigenen Kampfrichter eine Leitungsfunktion ausübt, wie der Name es ja auch ausdrückt und direkt "unterstellt" ist dem Wettkampfleiter. Er ist nur diesem Rechenschaftspflichtig und gleichgestellt dem Leiter Start, dem Leiter Ziel, dem Leiter Bahn, dem Leiter Org und dem Leiter Technik.
2) Will / Möchte man seitens des LFA eine "objektive" Kontrolle der inhaltung der WKB, so muss zwingend seitens des LFA ein Kontrollorgan geschaffen werden ähnlich dem TD-Pool des TK OL.
3) Bei aller Wertschätzung der Bemühungen der Neuerschaffung des Kampfrichterwesens durhc Spfr. Dirk Mönch: Aber dieser "Kurzlehrgang" der Kampfrichterschulung war sicherlich eine gute Einführungsschulung für Kampfrichter, efüllt aber niemals die Kriterien einer umfassenden Kotrolltätigkeit eines OL. Dazu gehört neben Kenntnis der Bestimmungen der WKB auch erine zumindest längerfristige Erfahrung als OL´er allgemein sowie erst recht als Funktionär bei diversen regionalen und bundsweitenh OL sowie – und das insbesondere – auch ausreichend Kenntnis und Erfahrung bei der Kartenaufnahme und Bahnlegung.
4) Damit zusammenfassend:Wollen wir tatsächlich eine Art regionale TD-Tätigkeit beginnen, muss seitens des LFA auf konsequenr eine Art "T-Pool" vereinsübergreifend und dem "Technischen Leiter" für Wettkampfwesen des LFA unterstellt werde. Bleibt die Frage: Welches LFA-Mitglied erfüllt eigentlich diese Funktion? Der Chef selbst? Der Kartenschef? Der Leiter Ausblidung?
Also: Erst einmal diese Funktion einführen und besetzen, dann einen Pool bilden und dann zumindest die regionalen meisterschaften auch technisch betreuen!
Intern wird sicherlich in jedem ausrichtenden Verein jemand diese "Kontrollfunktion" ausüben, oder irre ich mich da nun?

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