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Wettkampf-Ergebnisse

Schwarzes Brett

Da ich im Laufe dieser Woche bereits von mehreren Sportfreunden aus Berlin angesprochen und um meine Meinung bzw. Rat gefragt wurde, möchte ich hier kurz Stellung beziehen. Ich möchte vorab jedoch auch klarstellen, dass ich mich mit dieser Wortmeldung nicht in die Belange des LFA Berlin einmischen möchte.

Mein Eindruck ist, dass sich der Berliner LFA mit der beschlossenen Regeländerung eindeutig gegen bestehende DTB-Regelungen stellt (Rahmenordnung und Passordnung, deren Erläuterungen hier bereits zitiert wurden: http://www.orientierungslauf.de/1/5/0/752 ). Insofern sollte das Ganze meiner Meinung nach nochmal überdacht werden. Denn die Wettkampfordnung des LFA Berlin ist den Ordnungen des DTB nachgeordnet und kann diesen nicht widersprechen.

Das \"durchgängig\" im Sinne der Nr. 1.2 der Rahmenordnung, die Gerhardt zitiert hat, wird in der TK-Arbeitsgruppe Wettkampfwesen entweder als \"regelmäßig\" oder als \"auf verschiedenen Ebenen bestehend\" ausgelegt. Diesbezüglich müsste man wohl beim DTB erfragen, was tatsächlich gemeint ist. Aber auch schon durch den Satz vorher \"Die Turnordnung gilt für alle fachlichen Veranstaltungen des DTB und seiner Untergliederungen (Landesturnverbände, Turnbezirke, Turngaue / Turnkreise / Kreisturnverbände und Vereine).\" ist die Gültigkeit für Landesveranstaltungen eines LTV und damit auch für die Staffelmeisterschaften des BTB eigentlich klar definiert.

Es wäre nur noch zu prüfen, inwieweit die Landesturnverbände besondere Regelungen zum Startrecht (z.B. Erleichterungen, Abweichungen etc.) für ihre Landeswettkämpfe beschließen können. Das wäre aber dann vom Landesverband selbst und nicht vom Fachgebiet OL zu regeln. In jedem Fall sollte der Beschluss des LFA vom BTB-Präsidium bzw. dem dort zuständigen Verbandsgremium bestätigt bzw. verifiziert werden, damit einerseits der LFA Rechtssicherheit hat und andererseits geklärt ist, dass es keine Auswirkungen auf die Bundesebene hätte, falls es auf Landesebene in Berlin zulässig sein sollte.

Sollte die Regelung, wie jetzt beschlossen umgesetzt werden, wird es 2015 sehr wahrscheinlich Probleme geben. Denn neben dem Widerspruch zur DTB-Rahmenordnung könnte der Fall auftreten, dass bei Team-Wettkämpfen auf regionaler und nationaler Ebene für unterschiedliche Vereine gestartet würde – was spätestens bei der Bundesveranstaltung (mit vorgeschriebener Startpass-Kontrolle und verbindlicher Anwendung der DTB-Rahmenordnung) als Regelverstoß zu ahnden wäre bzw. zu erfolgreichen Einsprüchen führen könnte.

Jan Müller (TK OL, Wettkampfwesen)

Interessanter werden die Wettkämpfe ja eben auch nicht dadurch, dass sich gute Läufer verschiedener Vereinen zusammen tun.

Es geht oft scheinbar nicht darum, die Teilnahme an Teamwettkämpfen zu ermöglichen, sondern sich möglichst gute Platzierungen zu organisieren. Dabei fallen die, wie Micha sie genannt hat, B-Läufer hinten über und das Starterfeld wird noch reduziert.

Auch scheint es vorzukommen, dass Zweitstarter mit Scheinvereinsmitgliedschaften mit besonders günstigen Konditionen gelockt werden.

Ebenso wie Micha, denke ich, dass alle dort laufen können sollte wo er/sie möchte. Dann aber halt AK.
Damits interessant und spannend bleibt und man sich auch um B-Läufer kümmert und sie so ein wenig an den Sport bindet. lauf

Mit meinem Antrag betr. Zweitstartrecht bei regionalen Mannschaftswettkämpfen wollte ich erreichen:
– wenigstens regional die Teilnahmekriterien auf die Wurzeln zurückführen
– nämlich die Bildung vieler Teams unter Einbeziehung auch von B-Läufern.

Wenn sich aus drei Vereinen die jeweils Besten zu einem Team verabreden – ist der Sieg blanker Nonsens.

Verbieten nicht – aber bitte a.K.

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