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Wettkampf-Ergebnisse

Schwarzes Brett

@Moritz: Soweit ich die Problematik verstanden habe, ist für die Bundesveranstaltungen geregelt, dass wenn man sich für Staffel und Mannschaft beim Startrecht für eine Mannschaft entschieden hat, gilt diese Entscheidung für das ganze Jahr. Am 07.03.2015 ist die LM Mannschaft. Hier kann man sich auf Grund der neuen Regelung auf regionaler Ebene ja nur noch für den eigenen Verein \"entscheiden\". Nach meinem Kenntnisstand ist mit dieser ersten \"Wahl\" auch die Festlegung für alle weiteren Wettkämpfe im Jahr \"Staffel und Mannschaft\" getroffen, auch für Bundesveranstaltungen. Wenn für Bundesveranstaltungen dann von Läufern das dort weiterhin nutzbare Zweitstartrecht genutzt werden soll, könnte dies dann dazu führen, dass diese nicht bei den LM´s startet (um sich nicht festzulagen auf einen Verein)und hier weniger Staffel an den Start gehen. Auf diesen möglichen Konfliktfall wollte Rolf – glaube ich – hinweisen. Falls die bundesweite Regelung missinterpretiert wurde, lass ich mich gern belehren. :-)

Der LFA-Vorsitzende sollte vor dem Aussetzen der
Regelung für das Zweitstartrecht beim TK Rücksprache
halten, ob das mit den geltenden Wettkampfbestimmungen
im Einklang steht. Es wäre schade, wenn einige Sportlerinnen und Sportler im Ergebnis dieses Vorhabens
ihr Zweitstartrecht im September 2015 nicht mehr wahrnehmen könnten.

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